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Abfindung Fünftelregelung

Abfindung versteuern: Vergleich mit und ohne Fünftelregelung — Steuer und Netto-Abfindung. Seit 2025 oft volle Lohnsteuer bei Auszahlung; Entlastung über die Steuererklärung.

Fünftelregelung · 2026

Seit 2025 behält der Arbeitgeber die Fünftelregelung oft nicht ein — die Entlastung kommt über die Steuererklärung. Der Rechner zeigt den Tarifvergleich.

Ersparnis durch Fünftelregelung
4.193,44 €

Mit Fünftelregelung

Steuer auf Abfindung (ca.)16.852,67 €
Netto-Abfindung (ca.)33.147,33 €

Ohne Fünftelregelung

Steuer auf Abfindung (ca.)21.046,10 €
Netto-Abfindung (ca.)28.953,90 €

Abfindung versteuern – Fünftelregelung Rechner

Vergleichen Sie die zusätzliche Einkommensteuer auf Ihre Abfindung mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG). Eingabe ist das übrige zu versteuernde Jahreseinkommen — nicht nur das Bruttogehalt.

Typische Suchanfragen

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Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Steuer = 5 × [ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)]. Das mildert die Progression.

Warum zahle ich bei Auszahlung trotzdem viel Steuer?

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug oft nicht mehr an. Die Entlastung holen Sie über die Steuererklärung.

Welches Einkommen gebe ich ein?

Das übrige zu versteuernde Jahreseinkommen ohne die Abfindung — nicht das reine Monatsbrutto. Es ist eine Annäherung aus der Steuererklärung.

Ist das verbindlich?

Nein. Es ist eine Schätzung ohne Zusammenballungsprüfung. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.

Hinweis: Vereinfachte §-34-Schätzung. Keine Steuerberatung.