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Abfindung Fünftelregelung
Abfindung versteuern: Vergleich mit und ohne Fünftelregelung — Steuer und Netto-Abfindung. Seit 2025 oft volle Lohnsteuer bei Auszahlung; Entlastung über die Steuererklärung.
Seit 2025 behält der Arbeitgeber die Fünftelregelung oft nicht ein — die Entlastung kommt über die Steuererklärung. Der Rechner zeigt den Tarifvergleich.
Mit Fünftelregelung
Ohne Fünftelregelung
Abfindung versteuern – Fünftelregelung Rechner
Vergleichen Sie die zusätzliche Einkommensteuer auf Ihre Abfindung mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG). Eingabe ist das übrige zu versteuernde Jahreseinkommen — nicht nur das Bruttogehalt.
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Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung?
Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Steuer = 5 × [ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)]. Das mildert die Progression.
Warum zahle ich bei Auszahlung trotzdem viel Steuer?
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug oft nicht mehr an. Die Entlastung holen Sie über die Steuererklärung.
Welches Einkommen gebe ich ein?
Das übrige zu versteuernde Jahreseinkommen ohne die Abfindung — nicht das reine Monatsbrutto. Es ist eine Annäherung aus der Steuererklärung.
Ist das verbindlich?
Nein. Es ist eine Schätzung ohne Zusammenballungsprüfung. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.
Hinweis: Vereinfachte §-34-Schätzung. Keine Steuerberatung.